FAQ

1. Müssen alle Versicherte die deutsche Nationalität haben?

Nein, nur der Versicherungsnehmer.
Ehe-, Lebenspartner und Kinder können auch andere Nationalitäten haben.

2. Brauche ich ein deutsches Bankkonto?

Ja, ein deutsches Konto ist unbedingt notwendig, da die Beiträge von diesem Konto abbucht und auch die Leistungserstattung auf dieses Konto erbringt (natürlich in Euro).

Falls sie kein deutsches Konto haben sollten, helfen wir Ihnen gerne eines zu eröffnen.

3. Wie müssen die Rechnungen aussehen? Gibt es Richtlinien?

Ja, wir brauchen gewisse Mindestinformationen auf den Rechnungen.
Auf jeder Rechnung muß stehen:

  • Diagnose
  • Die genauen Daten der jeweiligen Behandlungen
  • Spezifizierte Beschreibung jeder Behandlung (was wurde gemacht)
  • Name des behandelten Patienten
4. Muss die Rechnung auf den Namen des Patienten ausgestellt sein, oder kann diese auch auf einen anderen Namen lauten?

Die Rechnung kann auch auf jemand anders ausgestellt sein, z.B. Ehepartner, Firma, etc. Wichtig ist nur, dass der Name der behandelten Person in der Rechnung explizit erwähnt wird.

5. Kann ich bei der Krankenversicherung nur den stationären Teil versichern und die anderen Tarifteile weglassen?

Nein. Eine Krankenversicherung muss aus allen drei Tarifen bestehen, d.h. wir muessen Ambulant, Zahn und Stationär als Paket anbieten.

6. Muss ich im Krankenhaus die Rechnung vorbezahlen?

In der Regel müssen Sie in allen Krankenhäusern weltweit, um aufgenommen zu werden, zuerst einmal Ihre Kreditkarte vorlegen.

Bei großen Operationen oder längeren Aufenthalten bietet der Versicherer eigens einen 24h-Notrufservice an. Bei Einlieferung in das Krankenhaus rufen Sie eine Notrufnummer in Deutschland an. Mehrsprachige Mitarbeiter (Spanisch, Englisch, Französisch etc.) sind 24Stunden für Sie da.

Dort melden Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer Versichertenummer und geben den Mitarbeitern die Information in welchem Krankenhaus Sie sind, die Telefonummer des Krankenhauses und den Namen des behandelnden Arztes.

Der Versicherer wird sich dann schnellstmöglichst mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen und eine Kostenübernahmegarantie an das Krankenhaus faxen.

Ihre Kreditkarte wird somit im Regelfall nicht belastet, da der Versicherer direkt mit dem Krankenhaus abrechnet.

7. Bekomme ich einen Versicherungsausweis?

Ja!

8. Ist die Versichertenkarte auch außerhalb Deutschlands gültig?

Nein!

Die MediCard wird nur in deutschen Krankenhäusern anerkannt.

Sie finden aber auf Ihrer MediCard alle notwenigen Informationen, damit Sie oder eine andere Person problemlos in Notfällen die Notrufnummer anrufen können (siehe Frage 6, 10 + 11).

9. Wie lange ist meine Versichertenkarte gültig?

Die MediCard hat normalerweise eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Nach Ablauf erhalten Sie automatisch eine neue MediCard. Sobald sich Ihre Vertragsdaten, Ihre Anschrift oder Ihr Name ändern, erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls eine neue MediCard. 

10. Und welche Nummer muss ich anrufen?

Die Notfallnummer finden Sie auf Ihrer MediCard.

11. Was passiert, wenn ich so krank bin, dass ich nicht selbst anrufen kann?

Dieser Anruf kann jederzeit von einer anderen Person getätigt werden. Wir benötigen nur die entsprechenden Angaben (siehe Frage 6).

12. Soll ich diese Notrufnummer immer und bei jedem Krankenhausaufenthalt anrufen?

Nein, bitte nur bei Fällen, wo abzusehen ist, dass die Rechnungen höhere Beträge haben werden.

Kleinere Rechnungen bitten wir selbst zu bezahlen und die Rechnungen direkt oder über uns einzureichen.

Der Versicherer erstattet normalerweise spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Rechnung in Deutschland.

13. Wie und wohin leistet der Versicherer für eingereichte Rechnungen?

Der Versicherer leistet auf Ihr Konto in Deutschland (siehe Frage 1).

14. Wann bekomme ich eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Sie haben teilweise Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie einen beitragsrückerstattungsfähigen Tarif abgeschlossen haben und zudem die Voraussetzungen nach § 8c Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erfüllen. 

15. Wie hoch ist die BRE für das laufende Jahr?

Die BRE staffelt sich nach der Anzahl der Jahre für die keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Schon ab dem ersten Leistungsfreien Jahr wird eine BRE bezahlt.

16. Wann wird die BRE ausbezahlt?

Die BRE wird automatisch im Juli des Folgejahres ausbezahlt.

17. Welche Zahlungsweisen sind für meine Versicherungen möglich?

Neben der monatlichen Zahlungsweise ist auch eine ¼-jährliche, eine ½-jährliche (mit 2 % Skonto) und eine jährliche (mit 3 % Skonto) Zahlungsweise möglich. 

18. Was unternimmt der Versicherer gegen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen?

Die steigenden Kosten des Gesundheitswesens lassen sich teilweise durch das Gesundheitsmanagement des Versicherers auffangen. Außerdem wird ein Teil des Beitrages der sogenannten Alterungsrückstellung zugeführt und dort verzinslich "angespart". Im Alter wird dieser "Sparanteil" wieder verbraucht, um die Beiträge über die Laufzeit der Versicherung auch im Alter "bezahlbar" zu halten.

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